Happy Hour täglich von 17-20 Uhr
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Mit dem Betreten der Einrichtung kommt kein Vertragsverhältnis über entgeltliche Leistungen mit dem Unternehmen zustande. Das Unternehmen bietet nicht die Gelegenheit zur Inanspruchnahme der Leistungen.
Bei den sich in der Einrichtung aufhaltenden Masseurin handelt es sich um selbstständige Gewerbebetreiberinnen, die ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewerben und anbieten. Der Vertrag über die Leistungen kommt ausschließlich mit der Dame selbst zustande.
Das Unternehmen ist in die Leistungsbeziehungen mit der Masseurin in keiner Weise eingebunden und kann hierauf keinen Einfluss nehmen.